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   LAG Köln, 22.03.2012 - 7 Sa 1022/11   

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https://dejure.org/2012,32604
LAG Köln, 22.03.2012 - 7 Sa 1022/11 (https://dejure.org/2012,32604)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.03.2012 - 7 Sa 1022/11 (https://dejure.org/2012,32604)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. März 2012 - 7 Sa 1022/11 (https://dejure.org/2012,32604)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verdachtskündigung; Zwei-Wochen-Frist; Sachverhaltsermittlung; Betriebsratsanhörung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 Abs. 2 BGB; § 102 Abs. 1 BetrVG
    Verdachtskündigung; Zwei-Wochen-Frist; Sachverhaltsermittlung; Betriebsratsanhörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB bei Ermittlungen des Arbeitgebers im Hinblick auf den Ausspruch einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Betriebsrat muss über Einhaltung der 2-Wochen-Frist informiert werden

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102; BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2
    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Verdachtskündigung; Frist des § 626 Abs. 2 BGB; Sachverhaltsermittlung; Anhörung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wer den Betriebsrat nicht (vollständig) informiert verliert - auch wenn der Verdacht noch so stark ist

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05

    Rechtswidrigkeit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

    Auszug aus LAG Köln, 22.03.2012 - 7 Sa 1022/11
    Solange der Arbeitgeber notwendige und sinnvolle Ermittlungen zügig durchführt, ist die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB gehemmt (LAG Niedersachsen, NZA RR 2006, 131; APS/Dörner, § 626 BGB, Rn. 128).

    Ein Ermittlungszeitraum von zwei Monaten ist hingegen auch in komplexer angelegten Sachverhalten in der Regel als zu lang anzusehen, soweit nicht besondere Ausnahmeumstände gegeben sind (LAG Niedersachsen, NZA RR 2006, 131; APS/Dörner, § 626 BGB Rn. 128).

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Köln, 22.03.2012 - 7 Sa 1022/11
    Bei einfach gelagerten Sachverhalten kann die Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB bereits dann als verletzt angesehen werden, wenn die Anhörung eines Tatzeugen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis von einem Anfangsverdacht erfolgt (BAG, NZA 1994, 409).
  • LAG Hamm, 19.05.2008 - 8 Sa 288/08

    Außerordentliche Kündigung; Zweiwochenfrist; Verzögerung durch überflüssige

    Auszug aus LAG Köln, 22.03.2012 - 7 Sa 1022/11
    Zum vollständigen und notwendigen Inhalt der Information des Betriebsrats gehören auch die Informationen über die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass § 626 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB eingehalten ist (LAG Hamm vom 29.05.2009, 13 Sa 1452/08; LAG Hamm vom 19.05.2008, 8 Sa 288/08; APS/Koch, 3. Auflage, § 102 BetrVG, Rn. 129; DKK/Kittner/Bachner, 11. Auflage, § 102 BetrVG, Rn. 99).
  • LAG Hamm, 29.05.2009 - 13 Sa 1452/08
    Auszug aus LAG Köln, 22.03.2012 - 7 Sa 1022/11
    Zum vollständigen und notwendigen Inhalt der Information des Betriebsrats gehören auch die Informationen über die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass § 626 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB eingehalten ist (LAG Hamm vom 29.05.2009, 13 Sa 1452/08; LAG Hamm vom 19.05.2008, 8 Sa 288/08; APS/Koch, 3. Auflage, § 102 BetrVG, Rn. 129; DKK/Kittner/Bachner, 11. Auflage, § 102 BetrVG, Rn. 99).
  • LAG Hamm, 24.07.2019 - 4 Sa 143/19

    Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten

    Dies gehört zum notwendigen Inhalt der Information des Betriebsrats vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung (LAG Hamm, Urteil v. 29.05.2009 - 13 Sa 1452/08 - Juris; LAG Köln, Urteil v. 22.03.2012 - 7 Sa 1022/11 - Juris; KR-Rinck, 12. Auflage 2019, § 102 BetrVG, Rd. 101; a.A. GK-BetrVG/Raab, 11. Auflage 2018, § 102 Rd. 98).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - 12 TaBV 1966/19

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des

    Die Umstände, aus denen ersichtlich ist, dass der Arbeitgeber die Kündigungserklärungsfrist einhalten kann, gehören zu den im Anhörungsverfahren gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG vor Kündigung mitteilungspflichtigen Umständen (LArbG Köln, 22. März 2012 - 7 Sa 1022/11, juris, Rn 24; LArbG Hamm, 29. Mai 2009 - 13 Sa 1452/02, juris Rn 61; KR-Rinck, 12. Auflage 2019, BetrVG § 102 Rn 101; APS-Koch § 102 BetrVG Rn 129; Nägele, in: Gallner/Mestwerdt/Nägele, Kündigungsschutzrecht, 6. Auflage 2018, BetrVG § 102, Rn 113).
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